Maschinenbediener (m/w/d) Kunststoffspritzguss

Standort:  64367 Mühltal

 

 

Als Maschinenbediener* Kunststoffspritzguss gewährleisten Sie die Bearbeitung der produktspezifischen Arbeitspläne in einem modernen und automatisierten Fertigungsumfeld. Sie gewährleisten die Sichtkontrolle, die Verpackung sowie weitere Montageschritte und spielen damit bei der Fertigung hochqualitativer Kunststoffkomponenten für die Medizintechnik eine gewichtige Rolle.  


Auf Sie warten spannende Aufgaben. Sie…

 

 

  • führen die Prozessabläufe gemäß der produktspezifischen Arbeitspläne durch. 
  • erkennen Ausschussware, sortieren diese aus und stellen eine möglichst niedrige Ausschussquote sicher.
  • stellen die ordnungsgemäße Dokumentation sicher.


Sie passen zu uns, wenn Sie… 

 

 

  • idealerweise bereits Erfahrungen in einem Unternehmen der Kunststofftechnik sammeln konnten. 
  • gerne selbstständig und im Team arbeiten.
  • bereit sind im 3-Schicht-Betrieb zu arbeiten. 
  • bereits Grundlagenkenntnisse im Bereich der Qualitätssicherung mitbringen. 


 

 

​Sie trauen sich die Aufgaben zu, können jedoch nicht alle Anforderungen erfüllen? Dann kontaktieren Sie mich gerne für ein erstes Telefonat.


Wir sind Wirthwein und bieten…


… Ihnen täglich neue Herausforderungen, übergeben Ihnen Verantwortung und bauen auf Ihre Ideen und Impulse. Unsere eigene Wirthwein Akademie ermöglicht individuelle Entwicklungsmöglichkeiten in einem internationalen, wachstumsstarken und zukunftssicheren Familienunternehmen. Innovative Technologien, Digitalisierung und Lean-Management entfachen Ihre Begeisterung. Gesundheits- und Sportangebote wie zum Beispiel unser Dienstrad-Leasing unterstützen Sie, eine optimale Work-Life-Balance zu finden. Die nötige Flexibilität bieten Ihnen unsere Gleitzeitmodelle.


Sie möchten ein Teil vom WIR werden? Dann sind Sie jetzt am Zug. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.


Ihr Ansprechpartner


Wirthwein Medical GmbH & Co. KG, Mühltal
Hans-Walter Fronius 
Personalreferent
Telefon: + 49 6151 919-137


* Alle Bezeichnungen von Personen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.